Neufassung der Satzung 2002 / 2021.
Warum schon wieder eine Neufassung der Satzung es wurde doch erst eine Satzungsänderung beschlossen denkt ihr euch.
Bei der Beantragung zum Eintrag der Satzungsänderung in das Vereinsregister wurde nach mehrmaligem Schriftverkehr seitens des Amtsgerichtes darauf hingewiesen, dass eine Satzungsänderung mit allen Punkten die geändert werden sollen, in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein müssen und von daher die letzte Satzungsänderung nicht anerkannt wird.
Von daher hat sich der Vorstand des Fördervereins dazu entschlossen eine Neufassung zu erstellen. Hier ist die Vorgehensweise erheblich einfacher. Es reicht hier in der Einladung der Hinweis zur Neufassung der Satzung.
Um alles zu berücksichtigen erhaltet ihr die Satzung schriftlich vorab persönlich zugestellt, gemäß der in der aktuell gültigen Fassung vorgesehenen Regelung.
Wir freuen uns schon sehr, euch bei der Mitgliederversammlung am 09. Juli 2021 um 18:30 Uhr in der Alten TSV-Halle (Lorscher Str. 84, 68519 Viernheim) begrüßen zu dürfen.
Eine elektronische Version der neuen Satzung gibt es auch hier auf unserer Download-Seite.
Viele Grüße
Euer Vorstand des Handball Förderverein Viernheim e.V.